Informationen über regionale Corona-Einschränkungen auf Grundlage des hessischen Eskaltionskonzeptes

  04.08.2020    Leistungssport Verbandsnews Wettkampfsport

Andreas Klages, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Hessen e.V. nahm die aktuelle Entwicklung zum Anlass, dem HLV weitere Informationen mitzuteilen. Hier die übermittelte Information im Wortlaut.

Im Juli hat die hessische Landesregierung ein entsprechendes „Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2“ beschlossen. Sie finden diese Konzeption und eine entsprechende zusammenfassende Pressemitteilung hier: https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-erlaesst-praeventions-und-eskalationskonzept-zur-eindaemmung-der-weiteren-ausbreitung-von

Dieses Konzept sieht ein gestuftes Vorgehen auf städtischer bzw. Kreis-Ebene in Abhängigkeit der örtlichen Zunahme von Neuinfektionen sowie die Rücknahme von Lockerungen bzw. erneute Beschränkungen vor. Aktuell wird seit dem 31. Juli dieses Konzept in zwei Regionen erstmals angewendet: in der Stadt Offenbach (Stufe 3 (von 5)) und im Rheingau-Taunus Kreis (Stufe 2). Beachten Sie bitte, dass bereits ab Stufe 2 („Phase gelb“) auch Einschränkungen für den Sport möglich sind. So wurden in der Stadt Offenbach bspw. Zuschauer bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ausgeschlossen.

Diese „angepassten Maßnahmen“ werden durch die zuständigen kommunalen Behörden verantwortet. Wir erinnern daher an die Anregung vom 19. Juni, dass die Sportkreise ab Erreichen der Stufe 2 sich mit den örtlichen Behörden entsprechend abstimmen und über etwaige einschränkende Maßnahmen mindestens auf den Internetseiten der Sportkreise informieren.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

Andreas Klages, Hauptgeschäftsführer

Landessportbund Hessen e.V.

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt am Main

aklages(@)lsbh.de

www.landessportbund-hessen.de

erstellt von Mitteilung LSB / jp