UPDATE: Aktualisierte Handlungsempfehlungen zur Corona-Schutzverordnung vom 16.12.2021

  20.12.2021    HLV

Wir weisen darauf hin, dass in der Corona-Schutzverordnung, die seit 16.12.2021 gilt, einige Änderungen enthalten sind, die Auswirkungen auf den Sportbetrieb haben. Besonders zu beachten ist die Zutrittsbeschränkung zu ungedeckten Sportanlagen ab einer Inzidenz von 350. Außerdem bitten wir dringend, den Trainingsbetrieb in den Ferien durch Bürgertests oder Selbsttests unter Aufsicht zu sichern und das Schülertestheft als Negativnachweis auszusetzen.

Die Handlungsempfehlungen für den Trainingsbetrieb haben wir aktualisiert.

Detaillierte Informationen finden sich in den FAQs des Landessportbundes Hessen.

Bleibt gesund!


erstellt von GR